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   BVerwG, 16.12.2004 - 8 B 81.04   

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BVerwG, 16.12.2004 - 8 B 81.04 (https://dejure.org/2004,11825)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 8 B 81.04 (https://dejure.org/2004,11825)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 8 B 81.04 (https://dejure.org/2004,11825)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 8 B 81.04
    Der Begriff des komplexen Wohnungsbaus in § 5 Abs. 1 c VermG ist nach dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1995 BVerwG 7 C 27.94 (BVerwGE 100, 77 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 6) entsprechend der Zielrichtung des Ausschlusstatbestandes von § 5 Abs. 1 c VermG gegenüber seinem weiten Verständnis im DDR-Recht einschränkend auszulegen.
  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 206.00

    Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche, - durch Miterben, Anmeldefrist,

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 8 B 81.04
    Das Verwaltungsgericht hat diese Frage unter Bezugnahme auf den Widerspruchsbescheid bejaht, in dem wiederum auf den Beschluss des Senats vom 30. November 2000 BVerwG 8 B 206.00 (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 22) verwiesen wird.
  • BVerwG, 25.10.2006 - 8 C 20.05

    Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; die Maßgabe der

    Denn die fristwahrende Anmeldung der Miterbin M. K. kam auch ihr zugute (Beschluss vom 16. Dezember 2005 - BVerwG 8 B 81.04 - juris).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.08

    Restitutionsantrag; Antragstellung; Frist; fristgemäßer Antrag; verfristeter

    Zwar kommt eine fristwahrende Anmeldung durch einen Miterben den anderen Miterben zugute, selbst wenn dieser zunächst von seiner Alleinberechtigung ausgegangen sein sollte (Beschluss vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 8 B 81.04 - [...] Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 3 U 132/11

    Anforderungen an den Tatsachenvortrag bei Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen

    a) Es ist nicht hinreichend dargelegt worden, dass trotz Einhaltung der für die Geltendmachung von Ansprüchen des Berufungsklägers festgelegten Meldefrist (§ 30 a VermG) durch die Anmeldung von Ansprüchen des A3 (vgl. BVerwG 8 B 81/04) unter den gegebenen Umständen eine Rechtsstellung des Berufungsklägers (und seiner Miterben) entstanden ist, in die die Beklagte ohne rechtfertigenden Grund oder durch unerlaubte Handlung eingreifen konnte.
  • VG Magdeburg, 08.07.2016 - 8 A 21/16

    Ausgleichsleistungsgesetz: Feststellung der Berechtigteneigenschaft eines

    Bei einer geschädigten Erbengemeinschaft kann zwar jeder Erbe für die gesamthänderisch verbundene Erbengemeinschaft einen Antrag stellen (BVerwG, Beschluss vom 16.12.2004, 8 B 81.04; juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2005 - 8 B 81.04   

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https://dejure.org/2005,18594
BVerwG, 20.10.2005 - 8 B 81.04 (https://dejure.org/2005,18594)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 8 B 81.04 (https://dejure.org/2005,18594)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 8 B 81.04 (https://dejure.org/2005,18594)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12

    Bedeutung der Anträge des Rechtsmittelführers für die Bestimmung des Streitwerts

    Voraussetzung einer gerichtlichen Festsetzung ist nämlich, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der auch der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde gelegen hat (BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2005 - 8 B 81/04, juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 25.03.2019 - W 5 K 15.1109

    Abgelehnter Antrag des Beigeladenen auf Festsetzung des Gegenstandswerts für die

    Die Tätigkeit des Rechtsanwalts muss sich also auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen haben, auf den sich die gerichtliche Tätigkeit bezogen hat (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 8 B 24/10; B.v. 20.10.2005 - 8 B 81/04; beide juris; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, § 32 Rn. 7).

    Auch der von Seiten der Beigeladenen zu 4) und 5) angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2010 (8 B 24/10 - juris) - wie auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2005 (8 B 81/04 - juris) - kann im vorliegenden Fall zu keiner anderen Entscheidung führen.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - L 10 SF 1600/20 E-B
    Gleichwohl besteht in der Rechtsprechung weitgehend Einigkeit (s. auch dazu nur Bayerisches LSG, a.a.O., m.w.N.; Thüringer LSG 23.07.2018, L 1 SF 497/16 B, in juris, Rn. 18), dass das Erinnerungsrecht nach dem RVG trotz des Fehlens einer Befristung nicht "bis in alle Ewigkeit" besteht; dem wird vielmehr auch im Kostenrecht durch das (allgemeine) Rechtsinstitut der Verwirkung Rechnung getragen (dazu nur Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - 20.10.2005, 8 B 81/04, in juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 8 B 24.10

    Wertfestsetzung des nicht der gerichtlichen Tätigkeit unterliegenden

    Danach ist im Fall der rechts-/bestandskräftigen Ablehnung des Anspruchs der Klägerin im Restitutionsverfahren bezüglich des Grundstücks H. 35 in B. der gesamte vorläufige Ausgleichsbetrag in Höhe von 65 969, 35 DM zuzüglich 4 % Zinsen p.a. für den Zeitraum seit Eingang des Betrages beim Treuhänder der Klägerin an die Eheleute T. zurückzuzahlen (vgl. auch Beschluss vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 8 B 81.04 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2004 - L 8 B 81/04 AL   

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https://dejure.org/2004,90008
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2004 - L 8 B 81/04 AL (https://dejure.org/2004,90008)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.09.2004 - L 8 B 81/04 AL (https://dejure.org/2004,90008)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. September 2004 - L 8 B 81/04 AL (https://dejure.org/2004,90008)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2004 - L 7 B 2/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2004 - L 8 B 81/04
    Der Vorsitzende der 6. Kammer des Sozialgerichts (SG) Stade hat dem Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) unter Hinweis auf den Beschluss des LSG vom 13. Mai 2004 - L 7 B 2/04 AL- - Mitteilung davon gemacht, dass er sich auch in diesem den gleichen Kläger betreffenden Verfahren für befangen hält.
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